Allgemeine Geschäftsbedingungen

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„Rechtliches & Kleingedrucktes entspricht eigentlich nicht meinem Naturell… tut auch in den meisten Fällen nichts zur Sache weil alles gut geht, aber sollte etwas schieflaufen ist es einfach sehr wichtig.
Drum bitte ich Euch, den folgenden Zeilen etwas Aufmerksamkeit zu widmen“
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Brautpaar (=Kunden) und Michaela Begsteiger gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen vom Kunden erkennt Michaela Begsteiger nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen
den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie
nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Michaela Begsteiger hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder
in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete
Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos
etc.)

1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Michaela Begsteiger
Albersdorf 350, 8200 Gleisdorf
Telefon: 0664-1046334, office@foto-begsteiger.at
www.michaela-begsteiger.at
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet ATU 67001255, die Steuernummer 67 057/3583

2. Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Michaela Begsteiger bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer
Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach unterschreiben des Vertragsblattes durch den Auftraggeber zustande. Durch die Unterzeichnung des Vertrages akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Preise – Kosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Es wird eine Anzahlung lt. Vertragsblatt vereinbart, die innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Auftragsbestätigung durch den Fotografen bzw. Rechnungserhalt fällig ist. Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Michaela Begsteiger behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Die Anzahlung und die Restzahlung erfolgt nach Rechnungserhalt auf folgendes Konto:

Michaela Begsteiger
Steiermärkische Sparkasse
Iban AT562081511700044941

An- und Abreisen von Michaela Begsteiger erfolgen jeweils von Albersdorf aus. Fahrtspesen pro km € 0,42 (in Gleisdorf und
Umgebung bis 50km kostenlos. Übersteigt die An- und Abreise von Michaela Begsteiger den zuvor vereinbarten Umfang, oder
wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,42 EUR.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden
Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.
WICHTIG: Bei längeren Anreisen in den Hauphochzeitsmonaten rate ich immer zur Anreise am Vortag, da zur gleichen Zeit Urlaubszeit ist und die Staugefahr sehr hoch ist.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber
unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Für eine spontane Verlängerung der Arbeitszeit am Hochzeitstag auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar
für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet (pro weiterer stunde 400.- ) Verzögert sich die Durchführung des Auftrages
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann
Michaela Begsteiger eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers
kann Michaela Begsteiger auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Rücktritt des Kunden
Durch die schriftliche Bestätigung (= unterzeichneter Vertrag) gilt ein Auftrag als gebucht und die AGB als zugestimmt. Sollte der Auftrag nach dem Widerrufsrecht von 14 Tagen nicht zustande kommen, sind 30% vom Honorar fällig.

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Michaela Begsteiger.

6. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen.
Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Michaela Begsteiger ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums,
des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und
sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet
werden. Michaela Begsteiger ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Michaela Begsteiger oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen
inkl. Verpflegung zu gewähren.
Michaela Begsteiger wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
Michaela Begsteiger verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials,
sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen
verbleiben bei Michaela Begsteiger und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Michaela Begsteiger übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und
Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Alle Bilder werden ohne Wasserzeichen als JPEG in hoher Auflösung geliefert.

7. Gewährleistung/Haftung
Gegen Michaela Begsteiger gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen
und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Michaela Begsteiger verursacht worden ist.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer
Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehö-
rigen der Gesellschafter von Michaela Begsteiger) Michaela Begsteiger zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann
keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf
Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Michaela Begsteiger kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um
einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Michaela Begsteiger haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das
Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Michaela Begsteiger keinen Ersatz.
Michaela Begsteiger ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu
beauftragen. Michaela Begsteiger ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu
erbringen.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den
Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen
Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Michaela Begsteiger bestätigt worden sind. Michaela Begsteiger haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Michaela
Begsteiger. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Michaela Begsteiger.
Werden Bilder vom Kunde im Internet oder Print (Social Media, Zeitung, ….) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Fotografen anzuführen.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und
der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an Michaela Begsteiger über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von Michaela Begsteiger bzw.
deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen
Genehmigung durch Michaela Begsteiger
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich
untersagt.
Michaela Begsteiger darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Social
Media, Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Wettbewerbe, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber
erteilen hierzu mit fixer Buchung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt,
besteht für Michaela Begsteiger die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für
diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.
Natürlich respektiere ich eure Privatssphäre aufs äußerste und bitte daher um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein.
Ich gebe aber zu bedenken, dass ein Portfolio für meine arbeit essentiell ist. daher erlaube ich mir in diesem Fall, den Paketpreis
um 15% anzuheben.

9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für dieses Schriftformerfordernis.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin
wirksam.

10. Datenschutz und Datensicherheit, Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen dem Fotografen persönliche Daten bekanntgegeben werden, ist dieser berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens des Fotografen zu speichern und zu verwenden. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Der Fotograf verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung notwendig.

Der Fotograf stellt die Fotos des Kunden in einer elektronischen Bildgalerie (Scrappbook.de. od. Picdrop.de bzw abrufbar über die Website des Fotografen) zur Verfügung.

Die Daten des Kunden werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
– Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zwischen Fotograf und Kunden.
Die Daten des Kunden werden mit Einwilligung des Kunden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
– Werbemaßnahmen des Fotografen: Newsletter, Postsendung, Social Media, Wettbewerbe, Blogs, Zeitschriften etc.
Die Daten des Kunden können zur Erfüllung der oben genannten Zwecke an folgende Empfänger weitergegeben:
– Fremdlabore
– Fotobuchhersteller
– Produzenten von Hochzeitsalben
– Druckereien etc. zu beauftragen
– Betreiber von elektronischen Bildgalerien

Speicherdauer und Sicherheit der Verarbeitung:
Die Kontaktdaten des Kunden sowie die erstellten Fotos werden vom Fotografen nach Abschluss der vertraglichen Beziehung bis auf Widerruf durch den Kunden gespeichert.
Die vom Fotografen erstellten Fotos werden in der elektronischen Bildgalerie für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gespeichert (vertraglich verpflichtet ist der Fotograf lediglich zu einer Speicherdauer von einem Jahr). Der Betreiber der Bildgalerie stellt sicher, dass die Vorgaben zur Datensicherheit gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllt sind.

Widerrufsrecht und Betroffenenrechte
Der Kunde wird hiermit informiert, dass er die erteilten Einwilligungserklärungen jederzeit ohne Begründung widerrufen kann (siehe unten stehende Kontaktdaten). Diesfalls gelten jedoch die Bestimmungen des Punktes 7 weiter oben.
Der Kunde wird des Weiteren über folgende Rechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung bzw. Datenschutzgesetz (2018) hingewiesen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie auf das Recht auf Datenübertragbarkeit über die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten.

Weiters besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde.

Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Gleisdorf. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Gleisdorf.
Stand: Mai 2018